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Allgemeine Geschäftsbedingungen

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1. Geltungsbereich:

 

Wir erbringen unsere Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und unseren Kunden.

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2. Teilnehmer:

 

Die in den Programmen und Veranstaltungsbeschreibungen genannten Voraussetzungen müssen vom Teilnehmer erfüllt werden. Zur Beurteilung der Eignung des einzelnen Teilnehmers ist dieser zu wahrheitsgemäßen Angaben verpflichtet.

Unsere Wanderführer haben sich aufgrund gesetzlicher Bestimmungen vor Beginn einer Veranstaltung davon zu überzeugen, dass alle Teilnehmer den Anforderungen entsprechend ausgerüstet sind. Die erforderliche Ausrüstung wird in der Veranstaltungsbeschreibung bekannt gegeben. Der Wanderführer behält sich das Recht vor, die Führung von Personen abzulehnen, wenn diese mangelhaft ausgerüstet oder augenscheinlich den Anforderungen der geplanten Veranstaltung nicht gewachsen sind. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Kostenrückerstattung.

 

3. Anmeldung, Bezahlung:

 

Die Anmeldung kann über unsere Homepage, per E-Mail oder auch mündlich erfolgen.

 

Die Bezahlung ist beim Buchungsvorgang auf unserer Webseite oder per Überweisung auf unser Bankkonto im Vorhinein zu tätigen. In Ausnahmefällen kann bei eintägigen Veranstaltungen eine Bezahlung vor Ort vereinbart werden, diese ist jeweils vor Beginn der Veranstaltung fällig.

 

4. Rücktritt:

 

Sie haben jederzeit vor Beginn einer Veranstaltung die Möglichkeit von dieser zurück zu treten. Dabei können Stornogebühren anfallen, die wir Ihnen wie folgt berechnen:

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Mehrtägige Veranstaltungen:


Bei einem Rücktritt bis 21 Tage vor der Veranstaltung berechnen wir keine Stornogebühren, bereits getätigte Anzahlungen werden wir rückerstatten, abzüglich etwaiger Stornogebühren Dritter (Unterkünfte, Transportunternehmen, usw.).

 

Bei einem Rücktritt bis zu 7 Tage vor der Veranstaltung sind 50% des Preises – wie er in der Veranstaltungsbeschreibung bekannt gegeben wurde – zu bezahlen sowie etwaige Stornogebühren Dritter (Unterkünfte, Transportunternehmen, usw.).

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Bei einem Rücktritt bis zu 2 Tag vor der Veranstaltung sind 80% des Preises – wie er in der Veranstaltungsbeschreibung bekannt gegeben wurde – zu bezahlen, sowie etwaige Stornogebühren Dritter (Unterkünfte, Transportunternehmen, usw.).

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Bei einem Rücktritt innerhalb von 2 Tagen vor der Veranstaltung oder bei Nichterscheinen beim Treffpunkt ist der volle Preis – wie er in der Veranstaltungsbeschreibung bekannt gegeben wurde – zu begleichen, zuzüglich etwaiger Stornogebühren Dritter (Unterkünfte, Transportunternehmen, usw.).

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Ausschlaggebend für die Ermittlung der Stornogebühren ist der Zeitpunkt des Eintreffens der schriftlichen Rücktrittserklärung. Diese kann entweder per E-Mail oder per Kontaktformular auf unserer Homepage bekannt gegeben werden.

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Eintägige Veranstaltungen:


Bei einem Rücktritt bis zum Vortag der Veranstaltung berechnen wir keine Stornogebühren.


Bei Rücktritt am Tag der Veranstaltung oder Nichterscheinen am Treffpunkt ist der volle Preis - wie er in der Veranstaltungsbeschreibung bekannt gegeben wurde – zu begleichen.

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Wir empfehlen Ihnen vor allem für mehrtägige Veranstaltungen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

 

5. Übertragbarkeit der Anmeldung:

 

Ist ein Teilnehmer für eine Veranstaltung verhindert, so kann er jederzeit und unentgeltlich seine Teilnahmeberechtigung an der Veranstaltung auf eine andere Person übertragen, sofern diese die erforderlichen Voraussetzungen – wie in der Veranstaltungsbeschreibung bekannt gegeben – erfüllt. Dies ist dem Veranstalter im Vorhinein schriftlich bekannt zu geben.

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6. Mindestteilnehmerzahl:

 

Um unsere Veranstaltungen für uns kostendeckend durchführen zu können, bedarf es einer gewissen Anzahl an Teilnehmern. Wird diese nicht erreicht, so behalten wir uns das Recht vor, eine Veranstaltung abzusagen, und zwar bei mehrtägigen Veranstaltungen mindestens 7 Tage vorher, bei eintägigen Veranstaltungen mindestens 2 Tage vorher. In diesem Fall werden den Teilnehmern alle bereits bezahlten Beträge ohne Abschläge rückerstattet.

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Des Weiteren behalten wir uns die Option vor, anstatt einer Absage, den betroffenen Teilnehmern ein neues Angebot, basierend auf der verminderten Teilnehmerzahl, zu unterbreiten.

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7. Programmänderungen:

 

Wir sind stets bemüht, alle in unseren Veranstaltungsbeschreibungen angeführten Programmpunkte durchzuführen. Gerade in der Natur ist man den Witterungseinflüssen jedoch unmittelbar und ohne Schutz ausgeliefert. Aus diesem Grund ist es dem Wanderführer vorbehalten, jederzeit die Veranstaltung abzuändern oder zu verkürzen, wenn die äußeren Bedingungen dies erforderlich erscheinen lassen.

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Ebenso behalten wir uns die Möglichkeit vor, eine Veranstaltung aus selbigen Gründen ganz abzusagen.

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Des Weiteren ist es dem Wanderführer vorbehalten, das Programm zu ändern oder zu verkürzen, wenn er den Eindruck gewinnt, dass das ursprüngliche Programm nicht mit dem Können bzw. der körperlichen Fitness der Teilnehmer vereinbar ist.

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Im Falle einer Änderung oder Verkürzung der Veranstaltung aus oben genannten Gründen besteht kein Anspruch auf Ersatz oder Rückerstattung.

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Im Falle einer witterungsbedingten Absage einer Veranstaltung werden wir dies bei mehrtägigen Veranstaltungen mindestens 3 Tage im Vorhinein, bei eintägigen Veranstaltungen spätestens am Vortag bekannt geben. In diesem Falle werden wir den Teilnehmern einen Ersatztermin oder die Teilnahme an einer ähnlichen Veranstaltung anbieten. Teilnehmern, denen beides nicht zumutbar ist, werden wir sämtliche bereits getätigte Zahlungen rückerstatten, abzüglich etwaiger Stornogebühren Dritter (Unterkünfte, Transportunternehmen, usw.).

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8. Verhinderung des Veranstalters:

 

Sollten wir aus internen Gründen (z.B. bei Krankheit eines Wanderführers) die Veranstaltung nicht durchführen können, so ist der Teilnehmer berechtigt, die Durchführung der Veranstaltung an einem anderen Termin zu fordern, oder an einer gleichwertigen Veranstaltung teilzunehmen.
Ist beides dem Teilnehmer nicht zumutbar, oder unsererseits nicht möglich, so werden die bereits vom Teilnehmer bezahlten Beträge ohne Abschläge rückerstattet.

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9. Haftung:

 

Unsere zertifizierten VAVÖ-Wanderführer verfügen über ein fundiertes und geprüftes Wissen über Sicherheit am Berg und werden auf Gefahrensituationen und -potentiale entsprechend hinweisen. Die Teilnehmer haben den Sicherheitsanweisungen des Wanderführers während der Veranstaltung zu jeder Zeit Folge zu leisten. Dennoch kann ein Restrisiko nicht ausgeschlossen werden. Jeder Teilnehmer handelt in Eigenverantwortung, was die Einschätzung seines eigenen Könnens betrifft. Traut sich ein Teilnehmer einen oder mehrere Programmpunkte nicht zu, hat er dies unverzüglich dem Wanderführer mitzuteilen.

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Unsere Wanderführer verfügen über eine gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung. Diese deckt jedoch keine Unfall- oder Bergungskosten der Teilnehmer.


Wir empfehlen daher ausdrücklich den Abschluss einer privaten Bergekostenversicherung, da eine Bergung im alpinen Gelände sehr teuer sein kann und von den Sozialversicherungsträgern in aller Regel nicht übernommen wird. Mitglieder von alpinen Vereinen und Automobilclubs haben diese in der Mitgliedschaft zumeist bereits inkludiert.

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Empfehlenswert ist ebenso der Abschluss einer privaten Unfallversicherung, in der ebenfalls zumeist eine Bergekostenversicherung inkludiert ist.

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10. Fotos/Videos:

 

Bei unseren Veranstaltungen werden Fotos und Videos zum Zwecke der Eigenwerbung  gemacht. Diese finden auf unserer Webseite, in Ausschreibungen, sowie in Sozialen Medien wie Facebook, Instagram, oder auf Youtube Verwendung.

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